Moralität und Gerechtigkeit. Politische Gerechtigkeit als die Sittlichkeit im Zusammenleben der Personen in Kants praktischer Philosophie

DSpace Repositorium (Manakin basiert)


Dateien:

Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/76039
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-760390
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-17441
Dokumentart: Dissertation
Erscheinungsdatum: 2017
Sprache: Deutsch
Fakultät: 5 Philosophische Fakultät
Fachbereich: Philosophie
Gutachter: Höffe, Otfried (Prof. Dr. Dr. hc. mult.)
Tag der mündl. Prüfung: 2015-07-31
DDC-Klassifikation: 100 - Philosophie
Schlagworte: Kant, Immanuel , Rechtsphilosophie , Ethik
Freie Schlagwörter: legal philosophy
ethics
Lizenz: http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_mit_pod.php?la=de http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_mit_pod.php?la=en
Gedruckte Kopie bestellen: Print-on-Demand
Zur Langanzeige

Inhaltszusammenfassung:

Ziel dieser Arbeit ist es, das Verhältnis zwischen Recht und Moral im Denken Kants, insbesondere ihre auf dem Begriff der Sittlichkeit beruhende Gemeinsamkeit, zu erläutern. Mit anderen Worten, insofern es sich bei hierbei um ein Verhältnis handelt, das im negativen Sinn den Unterschied und im positiven Sinn die Gemeinsamkeit zwischen beiden bezeichnet, liefert die Untersuchung des Verhältnisses zwischen Recht und Moral zunächst eine Antwort auf die Frage, ob es zwischen den beiden eine Verbindung gibt, und falls ja, auf welche Weise, d.h. in welchem Sinne, sie miteinander verknüpft sind. Während der erste Abschnitt darauf fokussiert, die Möglichkeit einer Verbindung zwischen Recht und Moral zu finden, liegt der Schwerpunkt des zweiten Abschnitts darauf, beider Verhältnis, d.h. sowohl den Unterschied zwischen beiden als auch ihre Gemeinsamkeit, in Kants Denken näher zu erläutern. Verglichen mit dem im ersten Abschnitt unternommenen Versuch, eine Verbindung herauszuarbeiten, ist es die Aufgabe des zweiten Abschnitts, einen Vergleich vorzunehmen. Dabei ziele ich letztlich darauf, zu beleuchten, in welchem Sinne Kants Rechts- und Staatsphilosophie als eine Rechts- und Staatsethik bezeichnet werden kann. Der dritte Abschnitt dieser Arbeit ist eine kasuistische Untersuchung im Sinne Kants. In diesem Abschnitt vollziehe ich auf das Ergebnis des zweiten Abschnitts hin für die folgenden vier Themen eine kasuistische Übung: (1) Rechtsstaat, (2) direkte Demokratie, (3) Widerstandsrecht und (4) Todesstrafe. Mit anderen Worten, ich versuche, eine Richtung zu weisen, in der sich für sie eine Lösung entsprechend Kants Moral- und Rechtsgedanken finden lässt. Die jeweilige Diskussion setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Zunächst führe ich Kants Ansichten aus, sodann die heutigen. Indem ich beide Positionen erörtere, versuche ich zu klären, inwieweit Kants Gedanken für diese vier Themen Einfluss auch auf die heutigen Ansichten haben können, und, im Falle eines Konflikts zwischen den beiden, ob sie sich miteinander versöhnen lassen.

Das Dokument erscheint in: