Der Betriebsführungsvertrag als Gestaltungsinstrument und seine Auswirkungen auf die betriebliche Mitbestimmung

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/55114
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-551143
Dokumentart: Dissertation
Erscheinungsdatum: 2014
Sprache: Deutsch
Fakultät: 3 Juristische Fakultät
Fachbereich: Rechtswissenschaft
Gutachter: Reichold, Hermann (Prof. Dr.)
Tag der mündl. Prüfung: 2014-07-22
DDC-Klassifikation: 340 - Recht
Schlagworte: Arbeitsrecht , Recht , Betriebsführungsvertrag , Managementvertrag , Vertrag , Betriebsübergang , Restrukturierung , Mitbestimmung
Freie Schlagwörter: betriebliche Mitbestimmung
Umstrukturierung
reorganization
worker participation
restructuring
transfer of undertakings
management contract
Lizenz: http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_mit_pod.php?la=de http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_mit_pod.php?la=en
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Inhaltszusammenfassung:

Bislang wurde der Betriebsführungsvertrag nahezu ausschließlich als ein Thema der unternehmens- bzw. steuerrechtlichen Gestaltungspraxis wahrgenommen. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist dieses Instrument dagegen bislang nicht hinreichend untersucht worden. Gerade die arbeitsrechtlichen Risiken und insbesondere die komplexen Auswirkungen auf die betriebliche Mitbestimmung wurden weitgehend übersehen. Inwiefern der Betriebsführungsvertrag einen Weg zur modernen Umstrukturierung von Unternehmen darstellt, welches taktische Potential dieser mit sich bringt und welche (arbeits-)rechtlichen Hürden überwunden werden müssen, wird in dieser Arbeit systematisch aufgezeigt. Als Schwerpunkt werden die Auswirkungen von Betriebsführungsverträgen auf das Betriebsverfassungsrecht dargestellt. Hierbei wird auch die Frage beantwortet, ob sich der Betriebsführungsvertrag tatsächlich zur (teilweisen) Flucht aus der aufwändigen deutschen betrieblichen Mitbestimmung eignet, wie von Rieble in NZA 2010, 1145-1150 angedeutet wurde. Der Fokus liegt dabei auf den Risiken, die bei dem Versuch der Aushebelung von Arbeitnehmerschutzrechten – insbesondere von betrieblichen Mitbestimmungsrechten – entstehen und auf der Beantwortung der Frage, ob sich das Instrument des Betriebsführungsvertrags zum „Outsourcing von Personalfunktionen“ als arbeitsrechtliche Entlastungsstrategie eignet.

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