Inhaltszusammenfassung:
Die Konzepte der Schuldenregulierung für Straffällige werden auf ihre realen Auswirkungen in der Praxis der Straffälligenhilfe untersucht. Dabei zeigt sich, daß institutionalisierte Schuddenregulierung aufgrund ihrer Zugangsvoraussetzungen nur für einen geringen Teil der Strafentlassenen in Betracht kommt und zudem an deren vordringlichen Bedürfnissen vorbeigeht. Schuldenregulierung dürfte dagegen legitimierende Funktionen im Dienste der sie betreibenden Institutionen, insbesondere der Justizverwaltungen, erfüllen. Solange der Staat selbst Hauptgläubiger der Straffälligen ist und Schuldenregulierungsstellen die Erklärung für das Entstehen von Überschuldung allein in individuellen Ursachen suchen, kann im Konzept der Schuldenregulierung keine neue, fruchtbare kriminalpolitische Perspektive erblickt werden.