Inhaltszusammenfassung:
Die Strafverfolgungsstatistik erfasst die im Laufe eines Jahres auf Grund gerichtlicher Entscheidungen rechtskräftig
abgeurteilten und verurteilten Personen.
Von den Strafvollstreckungsbehörden (Staatsanwaltschaften) werden die Daten von Personen, die sich wegen
Verbrechen oder Vergehen nach dem Strafgesetzbuch, nach anderen Bundesgesetzen oder nach Landesrecht
einschließlich der Straftaten im Straßenverkehr und Staatsschutzdelikten vor Gericht verantworten mussten, in
anonymisierter Form an das Statistische Landesamt übermittelt. Ordnungswidrigkeiten, auch wenn sie in die
Zuständigkeit der Strafgerichte fallen, werden durch diese Statistik nicht erfasst. Unterschieden wird dabei in
Abgeurteilte und Verurteilte nach allgemeinem Strafrecht und nach Jugendstrafrecht einschließlich nach ehemaligem
DDR-Strafrecht.
In Thüringen wurde diese Statistik mit Wirkung vom 1. Oktober 1996 erstmals erhoben. In Erwartung des in
Vorbereitung befindlichen Rechtspflegestatistikgesetzes war diese Statistik zunächst nicht eingeführt worden. Da die
entsprechenden statistischen Informationen auch in Thüringen benötigt werden, erfolgte die Einführung schließlich auf
der Grundlage des § 6 des Thüringer Statistikgesetzes.
Erste Veröffentlichungen dazu erfolgten im Dezember 1998 für das Berichtsjahr 1997. Im vorliegenden Bericht werden
diese Ergebnisse für das Jahr 2009 dokumentiert.