Polizeiliche Kriminalstatistik für den Freistaat Thüringen 2005

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URI: http://hdl.handle.net/10900/81168
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-811687
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-22562
Dokumentart: Report
Date: 2006
Language: German
Faculty: Kriminologisches Repository
Department: Kriminologie
DDC Classifikation: 360 - Social problems and services; associations
Keywords: Thüringen , Kriminalität , Statistik , Bericht
Thüringen
Kriminalität
Deutschland
Other Keywords: PKS
Polizeiliche Kriminalstatistik
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Inhaltszusammenfassung:

In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die von der Polizei bearbeiteten rechtswidrigen (Straf-)Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche ausgewiesen. Nicht erfasst werden Verkehrsdelikte, mit Ausnahme der §§ 315, 315b StGB und § 22a StVG (Straßenverkehrsgesetz), die nicht als Verkehrsdelikte gelten. Staatsschutzdelikte werden in der PKS ebenfalls nicht ausgewiesen. Bekannt gewordene Fälle werden nach dem Tatortprinzip erfasst, d.h. die Tat muss sich im Freistaat ereignet haben. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Ausgangsstatistik; die von der Polizei bearbeiteten Fälle werden nach Abschluss der Ermittlungen bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfasst. Die vorliegende Statistik basiert auf den Auswertungen der bundeseinheitlichen Tabellen.

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