Der Tatbegriff des § 24 StGB

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URI: http://hdl.handle.net/10900/78364
http://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-783642
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-783645
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-19762
Dokumentart: Book
Date: 2006
Source: Bochumer Schriften zur Rechtsdogmatik und Kriminalpolitik ; (2006) 3
Language: German
Faculty: Kriminologisches Repository
Department: Kriminologie
DDC Classifikation: 340 - Law
Keywords: Deutschland , Rücktritt vom Versuch , Straftat , Begriff
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Inhaltszusammenfassung:

Ein Straftatversuch verläuft oft anders, als der Täter ihn sich bei Beginn vorstellte. Ob trotz solcher Änderungen das dem Täter mögliche Weiterhandeln noch Fortsetzung des begonnenen Versuchs wäre, hängt von der Auslegung des Tatbegriffs ab, davon also, ob das Ausgeführte mit dem Möglichen zu einer „Tat“ i.S.d. § 24 StGB verschmelzen würde. Rechtsprechung und Teile der Literatur haben diese Fragestellung aus dem Blick verloren und lösen problematische Fälle über die Anwendung gesetzesfremder Begriffe und ungeschriebener Rechtsfiguren. Die methodische Überzeugung des Autors ist es, dass dieser Weg in die Irre führt. Er stellt daher früh die Weiche, allein das Gesetz entscheidend sein zu lassen. Seine Ergebnisse gewinnt er aus einer methodengerechten Auslegung des § 24 StGB.

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