Inhaltszusammenfassung:
Seit dem Jahr 2011 kann die elektronische Aufenthaltsüberwachung zur Überwachung entlassener gefährlicher Straftäter im Rahmen der Führungsaufsicht eingesetzt werden. Die in der Öffentlichkeit als „elektronische Fußfessel“ bezeichnete Weisung wurde aufgrund der Rechtsprechung des EGMR zur Sicherungsverwahrung als § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 12 StGB eingeführt. Durch sie können zum einen aufenthaltsbezogene Weisungen in Form sogenannter Gebots- bzw. Verbotszonen überwacht werden. Zum anderen kann sie jedoch auch isoliert erteilt werden, um allgemein spezialpräventiv auf den Verurteilten einzuwirken. Ziel ist, dass sich der Entlassene durch eine höhere Entdeckungswahrscheinlichkeit von der Begehung erneuter Straftaten abhalten lässt.
Die vorliegende Arbeit stellt eine Zusammenfassung der wichtigsten empirischen Ergebnisse einer bundesweiten Evaluation dieser neuen Maßnahme dar, die im Auftrag von BMJV und BfJ durchgeführt wurde.
Sie ermöglicht damit insbesondere einen Überblick über die derzeitige Erteilungspraxis der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, die praktische Umsetzung und ihre Bedeutung im Verlauf einer Führungsaufsicht. Auch die Auswirkungen der Überwachung für die Probanden sowie die Akteure in der Justiz und der Polizei werden diskutiert.
Abschließend werden sowohl Vorschläge zur Umsetzung der Maßnahme nach geltendem Recht, als auch zu einer möglichen Reform gemacht.