Die elektronische Aufenthaltsüberwachung gefährlicher Straftäter im Rahmen der Führungsaufsicht. Eine Studie zur Rechtsdogmatik und Rechtswirklichkeit

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/73947
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-739471
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-15353
Dokumentart: Dissertation
Erscheinungsdatum: 2016
Originalveröffentlichung: Tübinger Schriften und Materialien zur Kriminologie ; 37
Sprache: Deutsch
Fakultät: 3 Juristische Fakultät
3 Juristische Fakultät
Fachbereich: Kriminologie
Gutachter: Kinzig, Jörg (Prof. Dr.)
Tag der mündl. Prüfung: 2016-07-07
DDC-Klassifikation: 340 - Recht
Schlagworte: Elektronische Fußfessel , Führungsaufsicht , Evaluation
Freie Schlagwörter: Gefährliche Straftäter
Sanktionsforschung
Germany
sanctions
dangerous offenders
Electronic monitoring
supervision
Lizenz: http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_ohne_pod.php?la=de http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_ohne_pod.php?la=en
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Inhaltszusammenfassung:

Seit dem Jahr 2011 kann die elektronische Aufenthaltsüberwachung zur Überwachung entlassener gefährlicher Straftäter im Rahmen der Führungsaufsicht eingesetzt werden. Die in der Öffentlichkeit als „elektronische Fußfessel“ bezeichnete Weisung wurde aufgrund der Rechtsprechung des EGMR zur Sicherungsverwahrung als § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 12 StGB eingeführt. Durch sie können zum einen aufenthaltsbezogene Weisungen in Form sogenannter Gebots- bzw. Verbotszonen überwacht werden. Zum anderen kann sie jedoch auch isoliert erteilt werden, um allgemein spezialpräventiv auf den Verurteilten einzuwirken. Ziel ist, dass sich der Entlassene durch eine höhere Entdeckungswahrscheinlichkeit von der Begehung erneuter Straftaten abhalten lässt. Die vorliegende Arbeit befasst sich sowohl rechtsdogmatisch, als auch empirisch mit dieser Maßnahme. In dogmatischer Hinsicht werden insbesondere die Zwecke der Weisung, ihr Adressatenkreis, mögliche Maßnahmen bei Verstößen sowie Fragen des Verfahrens und des Datenschutzes angesprochen. Für die empirische Studie wurden quantitative und qualitative Methoden vereint. Im Zentrum der Analyse stand eine umfassende Aktenauswertung. Daneben wurden eine Fragebogenerhebung sowie Experteninterviews durchgeführt. Auch Probanden berichteten über ihre Erfahrungen. Die Ergebnisse dieser Erhebungen erlauben insbesondere einen Überblick über die derzeitige Erteilungspraxis der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, die praktische Umsetzung und ihre Bedeutung im Verlauf einer Führungsaufsicht. Auch die Auswirkungen der Überwachung für die Probanden sowie die Akteure in der Justiz und der Polizei werden diskutiert. Abschließend werden sowohl Vorschläge zur Umsetzung der Maßnahme nach geltendem Recht, als auch zu einer möglichen Reform gemacht.

Abstract:

Since 2011, Electronic Monitoring can be imposed on dangerous offenders who are under supervision of conduct in Germany. This new measure is applicable for serious criminal and sexual offenders who have fulfilled their prison sentence and are in risk of re-offending. Convicts have to wear an electronic bracelets at all times. Some of them also have to comply to inclusion or exclusion zones, which can be electronically monitored. This report is an empirical evaluation of this new measure but also addresses questions of legal doctrine. Legal doctrinal aspects of the new law are its purpose, its target group, possible sanctioning of violations as well as procedural and data-protection issues. The empirical analysis makes use of quantitative and qualitative methods. These include file researches, interviews with experts and offenders and a questionnaire survey. Its results permit a look at the current practice and use of EM. Implications for those monitored as well as for professionals involved are being discussed. Concluding ideas for implementing this measure, as well as for a possible reform, are presented.

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