Die interdisziplinäre Polytraumaversorgung am Universitätsklinikum Tübingen und der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Tübingen im Jahr 2012 mit Evaluation des Outcomes

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/64341
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-643413
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-5763
Dokumentart: Dissertation
Erscheinungsdatum: 2015
Sprache: Deutsch
Fakultät: 4 Medizinische Fakultät
Fachbereich: Medizin
Gutachter: Stöckle, Ulrich (Prof. Dr.)
Tag der mündl. Prüfung: 2015-07-14
DDC-Klassifikation: 610 - Medizin, Gesundheit
Schlagworte: Polytrauma
Lizenz: http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_mit_pod.php?la=de http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_mit_pod.php?la=en
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Inhaltszusammenfassung:

Einleitung: Die Polytraumaversorgung erfordert seit jeher eine interdisziplinäre Zusammenarbeit unter erheblichem logistischen Aufwand. Dabei stellt neben der Komplexität der Verletzungsmuster auch die Heterogenität der beteiligten Berufsgruppen eine große Herausforderung dar. Um die unterschiedlichen Ressourcen der beteiligten Kliniken optimal zu nutzen wurde durch die Initiative TraumaNetzwerk ein hierarchisch gegliedertes Organisationskonzept entwickelt in welches die BGU Tübingen und das Universitätsklinikum Tübingen als überregionales Traumazentrum beteiligt ist. Ziel dieser Arbeit war es herauszufinden, in wie fern sich das erfasste Patientengut Tübingens des Jahres 2012 mit dem des TraumaRegisters der DGU im Jahr 2012 und der vergangenen 10 Jahre vergleichen lässt und ob das Outcome der Tübinger sich mit anderen Daten vergleichen lässt. Patienten und Methodik: Im Untersuchungszeitraum 2012 wurden im überregionalen Traumazentrum 130 Schwerstverletzte versorgt. Diese wurden gemäß den DGU-Richtlinien erfasst, sofern der ISS >9 gewesen ist. Die Datenerhebung erfolgte nach retrospektiv nach Aktenlage, im zur Erfassung diente der DGU-Erhebungsbogen Stand 3/2009. Die erhobenen Daten wurden nach Komplettierung der Datenerhebung anonymisiert in die Datenbank des Traumaregisters eingepflegt. Nach Abschluss der Datenerfassung und der Auswertung erfolgte der Vergleich mit den Daten der Online-Auswertung der eigenen Patienten und denen des Traumaregisters DGU. So konnte eine Analyse der eigenen Daten und der Vergleich mit dem gesamten Traumaregister erfolgen. Zur Objektivierung und besseren Vergleichbarkeit wurden verschieden Scoring-Systeme genutzt (ISS, RISC GOS, GCS, SAPS II, SOFA). Zudem wurde die Anwendbarkeit von Prognosescores überprüft. Ergebnisse: Im Untersuchungszeitraum wurden 130 Schwerstverletzte identifiziert und erfasst. Sowohl was die Geschlechtsverteilung (m:w 72,3% vs. 27,7%) als auch die Altersverteilung (Mittelwert 45,5 Jahre) angeht entspricht das Tübinger Patientengut denen anderer Arbeiten. Mit einer Verletzungsschwere von durchschnittlich ISS 22,9 sind die Tübinger schwerer Verletzt als im gesamten Traumaregister (ISS 17). Insgesamt waren 89 Patienten (71,2%) schwerst verletzt (ISS≥16) von denen 15 Patienten (12,3%) im Verlauf verstarben. Von allen Erfassten Patienten konnten 63 Patienten gut erholt entlassen werden. Insgesamt lassen sich die Ergebnisse durchaus mit dem Gesamtkollektiv TraumaRegister im gleichen Erhebungszeitraum vergleichen. Schlussfolgerung Im Hinblick auf die ländliche Struktur und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Tübingen als Überregionales Traumazentrum im Traumanetzwerk Südwürttemberg häufiger schwerst verletzte Patienten versorgen muss, lassen sich die erhobenen Daten nur bedingt mit denen des TraumaRegisters vergleichen. Gleichen sich die Patientenkollektive in Bezug auf Altersverteilung und Unfallmechanismen so unterscheiden sie sich in er Verlertzungsschwere und dem Outcome, vor allem bei letzterem liegen Tübinger Patienten, auch der Verlerzungsschwere geschuldet, mit einer höheren Letalität über den Daten des TraumaRegisters. Beachtet werden muss allerdings, dass die ländliche Struktur und ein Vergleich zu einem heterogenen Kollektiv gezogen wird. Diese bildet auch die Grundlage der Progrnosescores welche zwar einen gute Letalitätsvoraussage zulassen, aber eben nur bedingt auf das Tübinger Patientenkollektiv angewendet werden können.

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