Vertiefung spezifischer Fragestellungen zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes. Ausstieg aus der Prostitution. Kriminalitätsbekämpfung und Prostitutionsgesetz

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/64234
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-642344
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-5656
Dokumentart: Buch
Erscheinungsdatum: 2007-01
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 360 - Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Schlagworte: Prostitution , Gesetz , Gutachten
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Inhaltszusammenfassung:

In der Begründung des Prostitutionsgesetzes fordert der Gesetzgeber, dass Prostituierte jederzeit die Möglichkeiten haben sollen, aus der Prostitution auszusteigen, indem sie zum Beispiel Umschulungsmaßnahmen in Anspruch nehmen können (BT-Drs. 14/5958). Um den jederzeitigen Ausstieg rechtlich zu ermöglichen und insbesondere zu verhindern, dass Prostituierte aufgrund vertraglicher Verpflichtungen länger als gewollt an eine Tätigkeit in der Prostitution gebunden blieben, wurden u. a. das Rechtsverhältnis zwischen Prostituierten und Kunden als einseitig verpflichtender Vertrag ausgestaltet und die Einreden und Einwendungen gegen den Zahlungsanspruch der Prostituierten auf den Erfüllungseinwand und die Einrede der Verjährung beschränkt. Kunden können so aus dem Vertrag keine Ansprüche auf sexuelle Dienstleistungen gegenüber der Prostituierten herleiten und auch keine Schlechtleistung geltend machen. Betreiberin-nen/Betreiber soll dadurch die Möglichkeit verwehrt werden, alte Forderungen gegen den Zahlungsanspruch der Prostituierten aufzurechnen und sie somit länger als gewollt in der Prostitution halten zu können. Da die Verbesserung der Ausstiegsmöglichkeiten zu einem der Ziele des ProstG zählt, soll in diesem Bericht der Frage nachgegangen werden, ob und inwiefern durch das ProstG ein Ausstiegswille und dessen Umsetzung gefördert bzw. verhindert wird.

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