Inhaltszusammenfassung:
Ausgangspunkt des Beitrages bildet die Rekonstruktion des europäischen Verfassungsprozesses, der mit der legendären Fischer-Rede seinen Anfang nahm und mit dem Vertrag von Lissabon nun sein Ende finden wird. Vor diesem Hintergrund stellt der Beitrag die Frage nach den Gründen für das Scheitern einer konstitutionellen Neubegründung der Europäischen Union in Form einer europäischen Verfassung und reflektiert die Konsequenzen des Vertrages von Lissabon für die demokratische Qualität des europäischen Mehrebenensystems. Im Zentrum steht dabei die These vom Reformvertrag als logische Konsequenz eines Verfassungsprozesses, der von Beginn an einem nationalstaatlichen Verfassungsverständnis folgte. Der Beitrag skizziert zentrale Annahmen aktueller Verfassungstheorien und zeigt am Beispiel des Verfassungskonvents, der Unionsbürgerschaft, der Charta der Grundrechte und des Europäischen Parlaments, inwieweit dieses Verfassungsverständnis auch im europäischen Verfassungsprozess eingelassen ist.