Inhaltszusammenfassung:
Seit kurzem werben die ersten Anbieter für "Riester-Produkte". Wegen fehlender Beitragsverpflichtung zu dieser Zusatzversorgung stellt sich für Anleger die Frage, ob sich der Abschluss eines solchen Vertrages lohnt oder ob andere Kapitalanlagemöglichkeiten vorteilhafter sind, wenn noch nicht abzusehen ist, in welcher Form das Sparkapital einmal verwendet werden soll. Die Riester-Verträge werden durch Zulagen und Sonderausgabenabzug zwar gefördert, allerdings müssen beide zurückbezahlt werden, wenn das Altersvorsorgevermögen nicht in Form einer Leibrente verbraucht wird. Die folgende Analyse zeigt jedoch, dass der steuerliche Rahmen der Riester-Rente für fast jeden Anleger vorteilhaft ist. Bei geringem Zulagenanspruch und hohem Grenzsteuersatz ist sogar die sogenannte "schädliche Verwendung" ohne Vermögenseinbuße möglich.