Inhaltszusammenfassung:
Unter dem Stichwort "Souveränitätsrisiko" werden typischerweise Probleme bei der Auslandsverschuldung eines souveränen Staates behandelt. Souveränität ist dadurch gekennzeichnet, daß es kein Regelsystem gibt, mit dem die Durchsetzung von Verträgen erzwungen werden kann. Diese "klassische" Fragestellung kann dadurch erweitert werden, daß neben (absolut) souveränen Staaten auch (relativ) souveräne, private Schuldner auftreten können. Relative Souveränität bedeutet, daß zwar grundsätzlich ein Regelsystem existiert, mit dem Verträge durchgesetzt werden können, aber nicht alle Vertragspartner Zugang zu diesem System haben. In diesem Szenario entsteht Raum für spezialisierte Sanktionsagenten, die eine Kreditvergabe erst ermöglichen. Für eine praktische Anwendung dieser Überlegungen ist es von Bedeutung, Lücken in der Rechtssicherheit des Schuldnerstaates sowie geeignete Agenten zu identifizieren. Das vorgestellte Modell erlaubt es, wünschenswerte Eigenschaften des Agenten zu benennen.