dc.contributor |
Universität <Tübingen> / Wirtschaftswissenschaftliches Seminar |
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dc.contributor.author |
Kiesewetter, Dirk |
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dc.contributor.author |
Lachmund, Andreas |
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dc.date.accessioned |
2005-07-26 |
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dc.date.accessioned |
2014-03-18T10:02:07Z |
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dc.date.available |
2005-07-26 |
de_DE |
dc.date.available |
2014-03-18T10:02:07Z |
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dc.date.issued |
2004 |
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dc.identifier.other |
119478544 |
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dc.identifier.uri |
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-opus-18344 |
de_DE |
dc.identifier.uri |
http://hdl.handle.net/10900/47354 |
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dc.description.abstract |
Zinserträge sind in der Bundesrepublik seit jeher einkommensteuerpflichtig. Faktisch wurde der Besteuerungsanspruch jedoch nie durchgesetzt. Hierin erkannte das BVerfG 1991 eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und veranlasste den Gesetzgeber im Jahr 1993 zur Einführung einer Quellensteuer, der Zinsabschlagsteuer. Durch die gleichzeitige Einführung eines Sparerfreibetrags in Höhe von zunächst 6.000 DM, der derzeit noch 1.370 € beträgt, blieben die Erträge der meisten Steuerpflichtigen dennoch steuerfrei. Im Jahr 2003 legte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf "zur Neuregelung der Zinsbesteuerung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit (Zinsabgeltungssteuergesetz – ZinsAbG)" vor, mit dem erstmals auch formal-rechtlich der Anspruch aufgegeben würde Zinseinkünfte der Besteuerung mit dem progressiven Tarif der Einkommensteuer (ESt) zu unterwerfen.
Vorgesehen war eine 25 %-ige, abgeltende Besteuerung an der Quelle für Zinserträge aus Bankeinlagen und verbrieften Anleihen, die im Inland ausgezahlt werden. Anders als bei der bisherigen Zinsabschlagsteuer handelt es sich nicht um eine Vorauszahlung auf die ESt; eine Nachversteuerung mit dem ggf. höheren persönlichen ESt-Satz des Steuerpflichtigen sollte nicht erfolgen. Änderungen der Besteuerung gewerblicher Gewinne im Rahmen der ESt, der Körperschaftsteuer (KSt) und der Gewerbesteuer (GewSt) waren im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer nicht geplant. Zwar wurde die Einführung der Abgeltungssteuer von der Bundesregierung seither nicht weiter verfolgt. In der Steuereformdiskussion wird sie jedoch von verschiedener Seite weiterhin gefordert, und eine Reihe europäischer Staaten besteuert bereits heute private Zinserträge mit ermäßigten, abgeltenden Steuersätzen unterhalb des jeweiligen Höchststeuersatzes. In Österreich wurde bereits 1994 eine Abgeltungssteuer in der in Deutschland diskutierten Form, d.h. unter Beibehaltung einer höheren Steuerbelastung auf Unternehmensgewinne eingeführt.
Die isolierte Einführung einer Abgeltungssteuer hat erhebliche Änderungen der Rahmendaten für alle Investitions- und Finanzierungsentscheidungen im Inland ansässiger Investoren inPersonenunternehmen und Kapitalgesellschaften zur Folge. Durch eine abgeltend besteuerte Anlagealternative wird eine zum persönlichen Grenzsteuersatz besteuerte, eigenfinanzierte gewerbliche Investition relativ unattraktiver, woraus sich Konsequenzen für die Investitionsund Finanzierungsstruktur des Unternehmenssektors ergeben können. Dieser Beitrag analysiert mögliche Auswirkungen einer Abgeltungssteuer auf unternehmerische Entscheidungen im Kontext der deutschen Einkommen- und Körperschaftsteuer nach der aktuellen Rechtslage (Abschnitte 2 und 3). Daran anschließend werden Vorschläge für flankierende Veränderungen der Unternehmensbesteuerung entwickelt, durch die unerwünschte Effekte der Abgeltungssteuer auf Finanzierungsentscheidungen vermieden werden (Abschnitt 4). Insbesondere wird gezeigt, dass dies auch ohne eine allgemeine Senkung der Steuerbelastung auf unternehmerische Gewinne auf das Niveau der Abgeltungssteuer möglich ist. Die Untersuchung erfolgt anhand von Entscheidungskalkülen eines unbeschränkt ESt-pflichtigen Investors für ausgewählte Investitions- und Finanzierungsentscheidungen.
Die Entscheidungswirkungen einer Abgeltungssteuer wurden bislang in der Literatur nur ansatzweise diskutiert (Wagner 1999, Kronberger Kreis 2000). Es bestehen jedoch parallelen zur Dualen Einkommensteuer der skandinavischen Staaten, die im Idealfall jegliches Kapitaleinkommen mit einem einheitlichen Steuersatz deutlich unterhalb des Spitzensteuersatzes auf Arbeitseinkommen belastet (Sørensen 1994, 1998, Nielsen/Sørensen 1997). Ausgangspunkt für die Überlegungen zu einer entscheidungsneutralen Ausgestaltung eines Einkommensteuersystems mit abgeltender Zinsbesteuerung ist die grundlegende Literatur zur Besteuerung des ökonomischen Gewinns (Preinreich 1951, Samuelson 1964, Johansson 1969, Schneider 1969), des Cash Flows (Brown 1948, King 1977) und des zinsbereinigten Einkommens (Wenger 1983, 1985, Boadway/Bruce 1984), sowie die darauf aufbauenden Arbeiten zu weiteren neutralen Steuersystemen (Schwinger 1991), zur Integration von zinsbereinigter Einkommen- und Körperschaftsteuer (Kiesewetter 1999) und zur Entscheidungsneutralität unter Unsicherheit (Bond/Devereux 1995, 2003, König 1997, Sureth 1999, Niemann 2001). |
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dc.language.iso |
de |
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dc.publisher |
Universität Tübingen |
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dc.rights |
ubt-podno |
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dc.rights.uri |
http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_ohne_pod.php?la=de |
de_DE |
dc.rights.uri |
http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_ohne_pod.php?la=en |
en |
dc.subject.classification |
Unternehmen / Steuerrecht , Quellensteuer |
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dc.subject.ddc |
330 |
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dc.title |
Wirkungen einer Abgeltungssteuer auf Investitionsentscheidungen und Kapitalstruktur von Unternehmen |
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dc.type |
WorkingPaper |
de_DE |
utue.publikation.fachbereich |
Wirtschaftswissenschaften |
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utue.publikation.fakultaet |
6 Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät |
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dcterms.DCMIType |
Text |
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utue.publikation.typ |
workingPaper |
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1834 |
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wiwidisk |
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278.00000 |
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Tübinger Diskussionsbeiträge der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ; 278 |
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Tübinger Diskussionsbeitrag |
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278 |
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2136475-8 |
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