Gleichbehandlungsgebot im Arbeitsverhältnis in den Religionsgemeinschaften - eine rechtsvergleichende Untersuchung zwischen Deutschland und Taiwan

DSpace Repositorium (Manakin basiert)


Dateien:

Zitierfähiger Link (URI): http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-opus-63870
http://hdl.handle.net/10900/43765
Dokumentart: Dissertation
Erscheinungsdatum: 2012
Sprache: Deutsch
Fakultät: 3 Juristische Fakultät
Fachbereich: Rechtswissenschaft
Gutachter: Kästner, Karl-Hermann (Prof. Dr.)
Tag der mündl. Prüfung: 2012-07-31
DDC-Klassifikation: 340 - Recht
Schlagworte: Religionsfreiheit , Deutschland , Taiwan
Freie Schlagwörter: Religionsgemeinschaften , Gleichbehandlungsgebot , AGG , Rechtsvergleich
Freedom of Religion , Principal of Equal Treatment , Religious Communities , Comparative Legal Analysis
Lizenz: http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_mit_pod.php?la=de http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_mit_pod.php?la=en
Gedruckte Kopie bestellen: Print-on-Demand
Zur Langanzeige

Inhaltszusammenfassung:

Mit der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, ob und inwieweit sich das taiwanische Recht an dem Konzept des deutschen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots in Hinsicht der Religionsgemeinschaften als Arbeitgeber, vor allem an den Bestimmungen des § 9 des am 18. August 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, ein Beispiel nehmen kann. Da das Verfassungsrecht die Grundlage der rechtlichen Ordnung darstellt, ist es geboten, zunächst die betreffenden verfassungsrechtlichen Normen der beiden Länder zu skizzieren. Jeweils in Anschluss daran befasst sich diese Arbeit weiter damit, wie das arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgebot unter Berücksichtigung von Interessen der Religionsgemeinschaften als Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits im Rahmen der verfassungsrechtlichen Gebote durchgesetzt werden soll. Berücksichtigt werden dabei auch die spezifischen historischen bzw. gesellschaftlichen Hintergründe in Taiwan, die die Entwicklung des Religions- sowie Arbeitsrechts beeinflusst haben. Zu solchen Hintergründen gehört vor allem der Ausnahmezustand, der ca. 40 Jahre Taiwan herrscht hatte und erst im Jahr 1987 aufgehoben wurde.

Abstract:

The purpose of this work is to investigate whether and to what extent the Taiwanese law can take an example by the concept of the equal treatment of germany labor law in respect of the religious communities and their employers. Since the constitutional law is the basis of the legal order, it is necessary to at first outline the relevant constitutional standards of the two countries. Subsequently, this work will deal with this question: how - taking into account interests of religious communities as employers on the one hand and interests of employees on the other hand - can the principle of equal treatment be enforced under the constitutional requirements?

Das Dokument erscheint in: