Inhaltszusammenfassung:
Die essential facilities doctrine wurde im amerikanischen Antitrust-Recht ausgearbeitet und ist im Jahre 1977 durch eine Entscheidung des Court of Appeals des District of Columbia und damit erstmals durch ein höheres Gericht der USA anerkannt worden. Die Ursprünge dieser Doktrin liegen in einer Tradition des Common Law und einer Entscheidung des Supreme Court von 1912. Die Europäische Kommission hat erstmals in ihren Hafen-Entscheidungen der Jahre 1992 bis 1994 von wesentlichen Einrichtungen gesprochen und auf die Kriterien der essential facilities doctrine zurückgegriffen. Auch der europäischen Gerichtsbarkeit sind einschlägige Fälle unterbreitet worden, zuletzt der Fall Bronner. Die Gerichte scheuen sich aber, die spezielle Doktrin ausdrücklich anzuerkennen, und greifen statt dessen auf die allgemeine Rechtsprechung zur Geschäftsverweigerung zurück, die der Europäische Gerichtshof seit den 70-er Jahren entwickelt hat. Die Entscheidungen der europäischen Gerichte und die essential facilities doctrine stimmen aber inhaltlich überein. Bei der Doktrin handelt es sich deshalb wohl um eine Untergruppe der Geschäftsverweigerung.