Inhaltszusammenfassung:
Der Artikel behandelt drei Versuche des Justizministeriums Baden-Württemberg zur Errichtung von Reformanstalten. Zwei dieser Versuche sind am Widerstand der Öffentlichkeit und ihrer politischen Repräsentanten, die als institutionelle Opposition fungierten, gescheitert; der dritte Versuch kann trotz Widerstands dieser Gruppe infolge günstiger Umstände verwirklicht werden. Die Beispiele machen deutlich, daß eine innovative Politik im Politikfeld Strafvollzug auf eine komplexe Interdependenz gesellschaftlicher Sachverhalte und institutionalisierter Regelungen stößt, die Reformversuche sowohl in einem „Konservatismus aus Komplexität“ als auch in einem „Konservatismus aus strukturellen Gründen“ ersticken lassen. Übrig bleibt eine Politik der kleinen Schritte, die sich allmählich „durchwurstelt“.