Inhaltszusammenfassung:
Der allgemeine Zweck von Staatsinterventionen ist es, die Tauschbarkeit aller Waren zu sichern. Dabei sind drei Funktionen zu unterscheiden: (1) die subsidiäre Funktion, (2) die kompensatorische Funktion, (3) die legitimatorische Funktion. Bezogen auf die Sozialarbeit bedeutet das, daß zwar eine Zunahme von Arbeitsfeldern mit eher subsidiärer Funktion zu beobachten ist, daß damit aber zugleich der Zugang zu Arbeitsfeldern mit stärkerer kompensatorischer Funktion erweitert wird - d.h. aber auch, daß die soziale Kontrolle „staatlich“ definierter „Randgruppen“ effektiviert wird.