Inhaltszusammenfassung:
Weder Untersuchungen zur rechtlichen Diskriminierung von Frauen noch Versuche, Frauen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen, haben bisher bewirkt, die rechtspolitische Abstinenz wie den von Frauen vielfach geübten Rechtsverzicht zu erklären, geschweige denn, ihn zu durchbrechen. Erste Untersuchungen zu der Frage, wie Frauen selbst das Instrument Recht einschätzen, haben gezeigt, daß Recht zum einen - bezogen auf die langfristigen Handlungsziele von Frauen - ein dysfunktionales und inadäquates Durchsetzungsmittel ist, daß Frauen zum anderen aber auch nicht über jene Handlungskompetenzen verfügen, die es ihnen ermöglichen würden, Recht dort, wo es adäquat erscheinen mag, gegebenenfalls anzuwenden. Gerade dieser zuletzt genannte Aspekt zeigt jedoch, daß Interventionen auch emanzipatorischer Art, die auf der Handlungsziel-Ebene allein ansetzen, wenig Erfolg haben werden, solange den Frauen nicht zugleich ihnen adäquate Handlungsstrategien im Umgang mit Recht aufgezeigt werden können.