Inhaltszusammenfassung:
Der Zusammenhang zwischen berufsbildenden Maßnahmen im Strafvollzug und Resozialisierung ist bislang bloß Behauptung. Resozialisierung ist keine Folge höherer Rationalität im Vollzug, sondern ein Er- gebrtis sozialstruktureller Veränderungen. Berufsbildung im Vollzug steht einerseits zu allgemeinen sozial- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in Beziehung und wird andererseits durch die spezifischen Organisationsinteressen der Strafanstalt begrenzt. Moderne Konzepte der Berufsbildung finden keine Berücksichtigung; insbesondere wird den defizitären Lebensbedingungen der Auszubildenden nicht Rechnung getragen.