Inhaltszusammenfassung:
Durch Analyse von Strafakten aus dem Jahre 1977 werden die Kriterien untersucht, nach denen die Staatsanwaltschaft von der Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit absieht. Das staatsanwaltschaftliche Bagatellisierungsverhalten ist durch weitestgehende Unabhängigkeit vom Gesetz und seinen offiziellen Rekonstruktionsregeln geprägt; es orientiert sich nicht an einem wie immer vieldeutigen Rechtsbegriff von Geringfügigkeit, sondern stellt Straftaten als geringfügig dar, um so organisatorische und kriminalpolitische Zielsetzungen einzulösen, die den Problembereich der Bagatellkriminalität transzendieren.