Inhaltszusammenfassung:
Im folgenden wird untersucht, ob innerhalb der Kriminologie bislang nicht genutzte Möglichkeiten zur qualitativen Forschung bestehen. Eingegrenzt wird das Thema durch die Rahmenbedingung Finanzierbarkeit. Denn gerade wurde das DFG-Schwerpunktprogramm „Empirische Sanktionsforschung - Genese und Wirkungen von Sanktionsnormen und Sanktionen“ um weitere 5 Jahre (bis 1989) verlängert. Dessen thematische Struktur erlaubt deshalb eine anstößig-nützliche Verkürzung der Fragestellung auf konkrete Projekte, für die gezeigt wird, daß ein qualitativer Forschungsansatz vielversprechend wäre. Im übrigen werden einige Bedingungen genannt, die für die Resistenz der Kriminologen gegenüber qualitativen Methoden verantwortlich sind.