Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (2014-01)
Ziel dieser Leitlinien und dieser erläuternden Broschüre ist die möglichst frühzeitige und damit effektive Einbeziehung der Strafverfolgungsbehörden – es sei denn, das Wohl des betroffenen Kindes steht dem ausnahmsweise ...